Förderung
Um den Einsatz alternativer Energien zu forcieren, wurden staatlicherseits umfangreiche Förderprogramme zur Wärmegewinnung aufgelegt. So z. B. für die Einrichtung von:
- Solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung mit und ohne Heizungsunterstützung
- Biomasseanlagen wie z.B. Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und andere
- Wärmepumpenanlagen verschiedener Typen
Neben der Basisförderung gibt es zusätzliche Bonusförderungen, wie den Kesseltauschbonus, den Pumpenbonus oder den Effizienzbonus.
Aber das ist noch nicht alles! Auch einige Bundesländer, Kommunen und regionale Versorger fördern den Einsatz erneuerbarer Energien. (zusätzlich zu staatlichen Zuschüssen)
Um im Interesse des Klima- und Umweltschutzes unter anderem Technologien zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu fördern, wurde das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) auf den Weg gebracht.
Es regelt u.a. Einspeisevergütungen für Strom aus:
- Solarer Strahlungsenergie (neu! Vergütung für selbstgenutzten Strom aus PV-Anlagen)
- Windkraft
- Wasserkraft
- Biomasse und noch einiges mehr
Zusätzlich gibt es für die Montageleistungen der o.g. Anlagen (ausgenommen gewerblich anzumeldende) noch einen Steuerbonus von bis zu 1.200,- €. Private Investoren können also derzeit 20% von max. 6.000,-€ Kosten aus Handwerkerleistungen vom Finanzamt erstattet bekommen.
Vor-Ort-Beratungen sind ebenso förderfähig wie seperate Thermographiegutachten. (vorerst bis 31.12.2009)
Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einer persönlichen Fachberatung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
